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Förderungen und Zuschüsse

Finanzielle Unterstützung für Deine Weiterbildung

Es gibt vom Staat für die verschiedensten Zielgruppen unterschiedliche Förderungsmöglichkeiten. Gefördert werden unter anderem ältere Arbeitnehmer, Geringverdiener, Berufsrückkehrer sowie Väter und Mütter in der Elternzeit aber auch Unternehmen.

Neben den einkommensabhängigen bundesweiten Förderungsmöglichkeiten (Prämiengutschein), gibt es auch noch verschiedene regionale Förderprogramme. Ausschlaggebend sind hier in erster Linie Wohnsitz oder Arbeitsort und nicht die Höhe des Einkommens. Hier erfährst Du, wie Du finanzielle Unterstützung für Deine Seminare bei uns erhalten.

GeorgeRudy (Canva: © Getty Images)

Informiere Dich auf dieser Seite über die Möglichkeiten.

Für alle Fördermöglichkeiten gilt:
Erst beraten lassen, dann anmelden. Rückwirkend gibt es keine Förderung!

Förderungen

Bildungsgutscheine gibt es in Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein usw.

Was ist das?

Das sind zusätzliche bezahlte Urlaubstage für Angestellte, um Weiterbildungskurse zu besuchen oder Bildungsreisen zu machen.

Wer ist Ansprechpartner?

Suche rechtzeitig das Gespräch mit Deinem Arbeitgeber und informiere uns bis spätestens drei Monate vor Veranstaltungsbeginn, welches unserer Angebote Du für Deinen Bildungsurlaub nutzen möchtest. Da wir unsererseits auch einige Formulare diesbezüglich ausfüllen müssen, sind diese drei Monate Bearbeitungszeit notwendig. Anfragen, die unter dieser Zeitfrist eingehen, können wir nicht mehr rechtzeitig bearbeiten.

Der Bildungsurlaub selbst muss spätestens vier bis sechs Wochen zuvor beim Arbeitgeber beantragt werden. Dem Antrag musst Du unsere Anerkennung des jeweiligen Kurses als Bildungsurlaub beilegen. Diese Bestätigung erhältst Du von uns. Der Arbeitgeber kann den Antrag nur aus wichtigen betrieblichen Gründen ablehnen.

Für welche Bundesländer ist bei uns Bildungsurlaub möglich?

Wir haben eine Akkreditierung für die Bundesländer: Berlin, Hamburg Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein.
Anhand des Sonderparagrafen BiUrlG HE 10 Absatz 4 ist es möglich, nach Absprache mit dem Arbeitgeber auch für folgende Bundesländer Bildungsurlaub zu erhalten: Hessen. Weitere Informationen dazu findest Du auf Seite 8-33 der Broschüre Arbeitnehmerweiterbildung Bildungsurlaub Hessen.

Wie wird gefördert und wer bekommt etwas?

In den einzelnen Bundesländern gelten unterschiedliche Regelungen zum Bildungsurlaub. Da Bildung Ländersache ist, kommt es darauf an, in welchem Bundesland Dein Arbeitgeber (nicht Du als Seminar-Teilnehmer!) ansässig ist. Fast überall dürfen Arbeitnehmer fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr frei nehmen; meist können sie die Ansprüche von zwei Kalenderjahren zusammenfassen, sodass alle zwei Jahre sogar zwei Wochen Bildungsurlaub am Stück drin sind. Während des Bildungsurlaubs zahlt der Arbeitgeber das Gehalt weiter. Die Kosten für die Weiterbildung - also Kursgebühren, Unterrichtsmaterial, Fahrt und Unterkunft - muss der Arbeitnehmer selbst bezahlen.

Es folgen weitere Informationen zum jeweiligen Bundesland:

Bundesländer

  • "Bildungsurlaub"
  • 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
  • unabhängig vom Lebensalter
  • Arbeitnehmer bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres haben einen doppelten Anspruch auf Bildungsurlaub
  • Arbeitgeber spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn informieren
  • min. 6 Monate beschäftigt
  • "Bildungszeit"
  • 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
  • min. 6 Monate beschäftigt
  • Arbeitgeber spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn informieren
  • "Bildungsurlaub"
  • 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
  • Bildungsurlaub erweitert sich auf sechs Werktage, sollten die Arbeitnehmenden regelmäßig mehr als fünf Tage in der Woche arbeiten
  • min. 6 Monate beschäftigt
  • Arbeitgeber spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn informieren
  • Um eine Veranstaltung anerkennen zu lassen, muss ein Einzelantrag (mindestens 10 Wochen für Kursbeginn) eingereicht werden. Jedem Einzelantrag muss zudem auch ein detailliertes Veranstaltungsprogramm beigefügt werden.
  • "Bildungsurlaub"
  • 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren
  • Arbeitgeber spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn informieren
  • Seminare an fünf aufeinanderfolgenden Tagen oder zwei Seminare mit jeweils 2 und drei Tagen
  • Mindestdauer: 3 Tage
  • Auszubildende haben einen Anspruch allein zur Teilnahme an einer Veranstaltung der politischen Bildung
  • "Bildungsfreistellung"
  • 5 Arbeitstage pro Kalenderjahr
  • "Bildungsfreistellung"
  • 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren

Für alle Fördermöglichkeiten gilt: Erst beraten lassen, dann anmelden. Rückwirkend gibt es keine Förderung!

Was ist das?

Ein Förderprogramm des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen. Der Bildungsscheck deckt 50% der Kosten für eine Weiterbildung ab, maximal aber 500 €.

Wer bekommt das?

Arbeitnehmer, die in kleineren und mittleren Unternehmen in NRW mit weniger als 250 Mitarbeitern beschäftigt sind, insbesondere Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbstständige. Die letzte betriebliche Weiterbildung des Antragstellers muss zwei Jahre her sein.

Kriterien: ein zu versteuerndes Jahreseinkommen zwischen 20.000 Euro und 40.000 Euro (bzw. zwischen 40.000 Euro und 80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung)

Wie bekommt man das?

Innerhalb einer Bildungsberatung. In der Beratung werden inhaltliche und formelle Voraussetzungen zum Erhalt des Bildungsschecks geklärt. Im Anschluss an die Beratung wird der Bildungsscheck ausgehändigt und kann bei uns zur Verrechnung eingereicht werden.

Wer ist Ansprechpartner?

Die Bildungsschecks werden über ausgewählte Beratungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen vergeben. Anlaufstellen sind beispielsweise Kammern, Wirtschaftsförderungen, aber auch die Volkshochschulen oder Weiterbildungs-Netzwerke, wie sie in einigen Regionen bestehen.

Zur Adressliste
Infotelefon: 0211 83719 29

Für alle Fördermöglichkeiten gilt:
Erst beraten lassen, dann anmelden. Rückwirkend gibt es keine Förderung!

Was ist das?

Der Europäische Sozialfonds (ESF) und die Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Wirtschaft und Arbeit, fördern seit November 2009 mit dem Projekt „Weiterbildungsbonus“ gezielt kleine und mittlere Unternehmen (KMU, max. 249 Mitarbeiter/innen) und deren Beschäftigte.

Was wird gefördert?

Die Kosten für berufliche Qualifizierungen werden zu 50% übernommen – maximal 750 € pro Person alle 2 Jahre!

Wer bekommt das?

Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Qualifizierungsmaßnahme arbeitsplatzsichernd für die Beschäftigten und / oder für das Unternehmen wettbewerbsfördernd ist. Eine Förderung erhalten alle, die entweder in Hamburg wohnhaft oder beschäftigt sind bzw. beides.

Wie bekommt man das?

Der Bonus wird durch eine Beratungsstelle ausgegeben. Sie können direkt an PUNKT Bildungsmanagement wenden: HOTLINE 040 211 12 536. Nach der Antragsstellung müssen Sie zunächst Ihren Anteil der Weiterbildungskosten bezahlen, erst dann kann der Weiterbildungsbonus anerkannt werden.

www.weiterbildungsbonus.net

Kontakt

Stephan Landsiedel
Friedrich-Ebert-Straße 4
97318 Kitzingen

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